Rechtliches
Datenschutzhinweis
Fassung: 04.11.2026
Dieser Hinweis erklärt, wie Ihre personenbezogenen Daten auf der Dauerparkplattform BetterPark verarbeitet werden: im Kundenportal mit Firmenbereich und im Betreiberportal. Den Dauerstellplatz mieten Sie bei einem Parkraumbewirtschafter. Er ist Ihr Vertragspartner, stellt die Rechnungen und zieht die Zahlungen ein. Die Plattform betreibt die Nexobility GmbH.
„Wir“ meint in diesem Hinweis den Parkraumbewirtschafter und die Nexobility GmbH, die in seinem Auftrag handelt. Wo nur einer von beiden gemeint ist, nennen wir ihn.
Das Wichtigste in Kürze
- Verantwortlich für Ihren Dauerparkvertrag und die Daten dazu ist der Parkraumbewirtschafter, bei dem Sie buchen.
- Die Nexobility GmbH betreibt die Plattform und verarbeitet diese Daten in seinem Auftrag. Für Ihr Kundenkonto auf der Plattform ist sie selbst verantwortlich.
- Wir verarbeiten Ihre Daten, um Ihren Dauerparkvertrag zu schließen und abzurechnen und um Ihr Kennzeichen auf die Kennzeichenliste des Parkobjekts zu setzen.
- Die Kennzeichenliste geht an das Kamerasystem am Parkobjekt. Es erkennt die Fahrzeuge auf der Liste als Dauerparker.
- Die Plattform erhält vom Kamerasystem keine Ein- und Ausfahrtszeiten. Sie kann deshalb niemandem anzeigen, wann Ihr Fahrzeug wo parkt.
- Wir nutzen keine Werbung, keine Reichweitenmessung und keine Bonitätsprüfung. Wir verkaufen keine Daten.
- Keine dieser Verarbeitungen beruht auf einer Einwilligung. Rechtsgrundlagen sind Ihr Vertrag, gesetzliche Pflichten und berechtigte Interessen.
- Wo wir uns auf berechtigte Interessen stützen, können Sie widersprechen (siehe „Ihr Widerspruchsrecht“).
Verantwortliche
Verantwortlich für Ihren Dauerparkvertrag, Ihre Kennzeichen, Zahlungen, Rechnungen, Mahnungen, Wartelisteneinträge und Ihre Anliegen ist der Parkraumbewirtschafter, bei dem Sie buchen:
Verantwortlich ist der Parkraumbewirtschafter, bei dem Sie buchen. Sie finden ihn auf seinen Buchungsseiten, in Ihrem Vertrag und in diesem Hinweis auf seinen Seiten.
Die Plattform betreibt die Nexobility GmbH. Sie verarbeitet die Daten Ihres Vertrags im Auftrag des Parkraumbewirtschafters (Art. 28 DSGVO) und nutzt sie nicht für eigene Zwecke. Für Ihr Kundenkonto (Registrierung, Anmeldung, Sicherheit der Anmeldung) ist sie selbst verantwortlich, weil Sie mit einem Konto bei mehreren Parkraumbewirtschaftern auf der Plattform buchen können:
Nexobility GmbH
Erikastraße 2-4
70327 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: justus.kerger@t-online.de
Registerangaben: Impressum
Datenschutzbeauftragter
Der externe Datenschutzbeauftragte der Nexobility GmbH ist die DS Compliance GmbH. Sie erreichen ihn unter datenschutz@nexobility.com. Ob der Parkraumbewirtschafter einen eigenen Datenschutzbeauftragten hat, erfahren Sie bei ihm. Anfragen an datenschutz@nexobility.com, die seine Daten betreffen, bearbeiten wir in seinem Auftrag.
Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen stehen in Art. 6 Abs. 1 DSGVO: lit. b für Vertrag und Vertragsanbahnung, lit. c für gesetzliche Pflichten, lit. f für berechtigte Interessen. Wo wir uns auf lit. f stützen, nennen wir das Interesse.
Kundenkonto
Wir verarbeiten Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Passwort (nur als nicht umkehrbaren Prüfwert), den Zeitpunkt Ihrer E-Mail-Bestätigung und Ihrer letzten Anmeldung und Ihre Rolle, zum Beispiel Privatkunde oder Firmenstellplatz. Einen zweiten Faktor (Authenticator-App) können Sie freiwillig einrichten. Wir speichern außerdem, welche Fassung dieses Hinweises Sie erhalten haben. Diese Bestätigung ist keine Einwilligung. Sie belegt nur, dass Sie den Hinweis erhalten haben.
Verantwortlich: die Nexobility GmbH. Zweck: Registrierung, Anmeldung und Nachrichten zu Ihren Verträgen. Rechtsgrundlage: lit. b; für Konten von Mitarbeitenden mit Firmenstellplatz siehe „Firmenstellplätze“.
Adresssuche
Suchen Sie im Angebotskatalog nach einer Adresse, schickt unser Server Ihren eingegebenen Suchtext an einen Adressdienst und zeigt Ihnen passende Adressen in Deutschland. Ihre IP-Adresse und Ihr Konto erfährt der Adressdienst nicht. Den Suchtext speichern und protokollieren wir nicht. Um Missbrauch zu begrenzen, zählen wir die Suchanfragen je Verbindung für eine Minute im Arbeitsspeicher.
Zweck: Angebote in Ihrer Nähe finden. Rechtsgrundlage: lit. b (Vertragsanbahnung).
Dauerparkvertrag
Wir verarbeiten Vor- und Nachname, Rechnungsanschrift, auf Wunsch Ihre Telefonnummer, das gebuchte Angebot, Beginn, Preis, Laufzeit, Ruhezeiten, Kündigung und Widerruf. Bei Vertragsschluss speichern wir, welchen Fassungen der Vertragsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und der Parkordnung Sie zugestimmt haben, mit Zeitpunkt und einem Prüfwert des Formulars mit den Texten, wie sie Ihnen mit dem Namen Ihres Vertragspartners angezeigt wurden. Ihre IP-Adresse speichern wir dabei nicht.
Zweck: Vertragsschluss und Vertragsverwaltung. Rechtsgrundlagen: lit. b; für Ihre freiwillige Telefonnummer lit. f (wir können Sie bei Fragen zu Ihrem Vertrag schneller erreichen); für die Aufbewahrung der Vertragsunterlagen lit. c.
Warteliste
Tragen Sie sich auf die Warteliste eines Angebots ein, speichern wir Ihren Eintrag und seinen Rang. Wird ein Platz frei, bietet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Parkraumbewirtschafters ihn an. Die Eintragung ist freiwillig.
Rechtsgrundlage: lit. b (Vertragsanbahnung).
Kennzeichenliste und Kamerasystem
Wir verarbeiten die Kennzeichen Ihrer Fahrzeuge mit Land und Fahrzeugart und welches Kennzeichen zu welchem Vertrag gehört. Für jedes Parkobjekt führen wir eine Kennzeichenliste. Ein Eintrag enthält das Kennzeichen mit Land, die Fläche, den Gültigkeitszeitraum, die vereinbarten Zugangszeiten und eine interne Kennung, aber keinen Namen und keine Vertragsdaten.
Die Kennzeichenliste übermitteln wir an das Kamerasystem am Parkobjekt. Das Kamerasystem erkennt Fahrzeuge auf der Liste als Dauerparker. Endet Ihr Vertrag oder wird Ihr Dauerparker-Status ausgesetzt, nehmen wir das Kennzeichen von der Liste. Das Kamerasystem meldet uns, ob es erreichbar ist und die Liste übernommen hat. Zum Abgleich lesen wir die Liste im Kamerasystem zurück; Einträge, die nicht von uns stammen, speichern wir nicht. Ein- und Ausfahrtszeiten erhalten wir nicht.
Für die Kameraerfassung am Parkobjekt selbst ist verantwortlich, wer das Parkobjekt betreibt. Er informiert darüber vor Ort.
Ist ein Kennzeichen auf derselben Fläche schon für einen anderen Vertrag eingetragen, klärt der Kundenservice des Parkraumbewirtschafters, wem das Fahrzeug gehört. Dafür können Sie einen Halternachweis hochladen, zum Beispiel ein Foto des Fahrzeugscheins. Wir speichern das Bild ohne Metadaten. Den Halternachweis sehen nur der Kundenservice und die Administratoren des Parkraumbewirtschafters.
Zweck: Sie können auf Ihrem Dauerstellplatz parken. Rechtsgrundlage: lit. b; bei Firmenstellplätzen ohne Eigenanteil lit. f (siehe „Firmenstellplätze“).
Zahlungen
Kartendaten und IBAN geben Sie direkt im Zahlungsformular von Stripe ein. Wir speichern nur die Referenzen von Stripe auf Sie und Ihr Zahlungsmittel, die Art des Zahlungsmittels, die letzten vier Ziffern der Karte bzw. der IBAN (verschlüsselt), bei Karten den Ablaufmonat, bei SEPA-Lastschrift die Mandatsreferenz (verschlüsselt) und den Text des Mandats, dem Sie zugestimmt haben, mit dem Parkraumbewirtschafter als Zahlungsempfänger und seiner Gläubiger-ID. Von Stripe erhalten wir den Status Ihrer Zahlungen, Rücklastschriften und Fehlercodes. Zahlungen per Überweisung ordnen wir anhand der Angaben auf dem Kontoauszug zu.
Zweck: Einzug der vereinbarten Beträge. Rechtsgrundlage: lit. b.
Rechnungen
Der Parkraumbewirtschafter stellt Rechnungen mit Ihrem Namen, Ihrer Rechnungsanschrift, der Vertragsnummer, dem Leistungszeitraum und den Beträgen. Kennzeichen stehen nicht auf Rechnungen. Rechnungen stellen wir im Kundenportal bereit und weisen per E-Mail darauf hin.
Zweck: Abrechnung. Rechtsgrundlagen: lit. b und lit. c mit § 14 UStG; Aufbewahrung nach § 147 AO, § 257 HGB und § 14b UStG.
Zahlungserinnerung, Mahnung und Aussetzung
Ist eine Rechnung sieben Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, erhalten Sie automatisch eine Zahlungserinnerung. Weitere Mahnstufen können zur Aussetzung Ihres Dauerparker-Status führen. Darüber entscheidet immer eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Parkraumbewirtschafters. Mit dem Mahnschreiben erhalten Sie eine Vorwarnung und können sieben Tage lang widersprechen. Ausgesetzt wird erst nach Ablauf dieser Frist, wenn die Vorwarnung zugestellt ist und kein Widerspruch offen ist. Während der Aussetzung steht Ihr Kennzeichen nicht auf der Kennzeichenliste. Sind die gemahnten Beträge bezahlt, endet die Aussetzung und das Kennzeichen kommt zurück auf die Liste. Mahngebühren und eine Gebühr für Rücklastschriften richten sich nach Ihrem Vertrag.
Mitarbeitende des Parkraumbewirtschafters sehen je nach Rolle offene Posten und Mahnungen mit Name, Betrag, Mahnstufe und der Angabe, ob eine Aussetzung beantragt ist. Bei Firmenstellplätzen sieht Ihre Firma bei einer Aussetzung wegen Zahlungsverzugs nur, dass Ihr Vertragspartner ausgesetzt hat, nicht den Grund.
Daneben kann der Dauerparker-Status bei Missbrauch oder sofort bei einer Gefahr am Parkobjekt ausgesetzt werden und bei Firmenstellplätzen von Ihrer Firma. Auch das entscheiden Menschen.
Zweck: Durchsetzung offener Forderungen und Schutz des Parkobjekts. Rechtsgrundlagen: lit. b und lit. f. Das berechtigte Interesse des Parkraumbewirtschafters ist, die vereinbarte Miete zu erhalten und Gefahren abzuwenden.
Firmenstellplätze
Stellt Ihre Firma Ihnen einen Stellplatz bereit, erhalten wir von ihr Ihre dienstliche E-Mail-Adresse, Ihre Rolle, auf Wunsch eine Kostenstelle, die Zuordnung zu einem Kontingent und Zugangsprofil und gegebenenfalls Ihren Eigenanteil in Prozent. Die Firma lädt Sie einzeln ein oder lädt eine Liste hoch.
Ihr Kennzeichen tragen Sie selbst ein. Hat Ihre Firma ein Kennzeichen für Ihren Platz vorbereitet, gilt es erst, wenn Sie es bestätigen.
Zahlen Sie einen Eigenanteil, geben Sie Name, Rechnungsanschrift und ein Zahlungsmittel an und erteilen dem Parkraumbewirtschafter eine Zahlungszusage. Ihre Firma sieht Name, Anschrift und Zahlungsmittel nicht.
Ihre Firma sieht im Firmenbereich Ihre E-Mail-Adresse, ob Sie die Einladung angenommen haben, Ihren Platz mit Kontingent, Zugangsprofil und gegebenenfalls festem Stellplatz oder Ihrem Wunsch danach, die Kostenstelle, die Kennzeichen des Platzes (gekürzt) mit ihrem Status und ob der Platz ausgesetzt ist, mit dem Grund: durch die Firma, wegen Missbrauch, wegen einer Gefahr am Parkobjekt oder durch den Vertragspartner. Zahlen Sie einen Eigenanteil, sieht Ihre Firma, ob noch ein Zahlungsmittel fehlt, aber nicht das Zahlungsmittel selbst und nicht Ihre Rechnungen und Zahlungen. Sie sieht nicht, wann Ihr Fahrzeug parkt. Änderungen der Firmenadmins halten wir im Firmenprotokoll fest. Poolfahrzeuge trägt die Firma mit Kennzeichen und Bezeichnung ein, ohne Zuordnung zu einer Person.
Zweck: Bereitstellung und Abrechnung des Firmenstellplatzes. Rechtsgrundlagen: für Ihren Eigenanteil lit. b (Ihre Zahlungszusage); für Ihr Konto, Ihre Kennzeichen und die Angaben Ihrer Firma lit. f. Das berechtigte Interesse des Parkraumbewirtschafters und Ihrer Firma ist, Ihnen den Stellplatz aus dem Vertrag mit Ihrer Firma bereitzustellen und mit der Firma abzurechnen.
E-Mail und SMS
Wir senden Ihnen E-Mails, die zu Konto und Vertrag gehören: Anmelde- und Bestätigungscodes, Einladungen, Bestätigungen, Hinweise auf neue Rechnungen, Mahnungen, Vorwarnungen und Antworten auf Ihre Anliegen. Schreiben zu Ihrem Vertrag versenden wir im Namen des Parkraumbewirtschafters. Werbung senden wir nicht. Wir speichern, wann wir welche Nachricht an welche Adresse gesendet haben und ob sie zugestellt wurde. Den vollständigen Text speichern wir nur bei Schreiben, die als Geschäftsbriefe aufbewahrt werden müssen, zum Beispiel Mahnungen.
SMS versenden wir derzeit nicht. Geplant sind kurze Hinweise per SMS ohne Kennzeichen und Beträge. Den Anbieter nennen wir hier, bevor der Versand beginnt.
Zweck: Erfüllung des Vertrags und Nachweis der Zustellung vor Mahnung und Aussetzung. Rechtsgrundlagen: lit. b, lit. c (Aufbewahrung von Geschäftsbriefen) und lit. f. Das berechtigte Interesse ist der Nachweis, dass wichtige Nachrichten zugestellt wurden.
Anliegen und Datenschutzanfragen
Schreiben Sie uns über das Portal, zum Beispiel eine Frage zur Rechnung, einen Widerspruch oder ein Datenschutzanliegen, verarbeiten wir Ihre Nachricht und unsere Antworten. Anfragen nach Art. 15 bis 21 DSGVO führen wir als eigene Akte mit Frist. Eine Datenauskunft umfasst Ihr Kundenkonto und Ihre Daten bei jedem Parkraumbewirtschafter, bei dem Sie Verträge haben, je Parkraumbewirtschafter in einer eigenen Datei. Wir stellen sie einen Monat lang zum Herunterladen bereit.
Rechtsgrundlagen: lit. b; für Datenschutzanfragen lit. c mit Art. 12 bis 22 DSGVO.
Zugänge für Betreiberpersonal und Firmenadmins
Mitarbeitende von Parkraumbewirtschaftern und Firmenadmins erhalten ihren Zugang per persönlicher Einladung des Parkraumbewirtschafters, ihrer Firma oder der Nexobility GmbH. Wir verarbeiten E-Mail-Adresse, Passwort (als Prüfwert), Rolle, den zweiten Faktor (für diese Zugänge Pflicht), die Bestätigung der Vertraulichkeitsverpflichtung und Beginn, Ende und Grund der Rolle. Im Betreiberportal endet eine Sitzung nach 30 Minuten ohne Aktivität.
Für Mitarbeitende von Parkraumbewirtschaftern gilt außerdem: Ihre Anmeldungen im Betreiberportal, Personensuchen, Ansichten von Kundenkonten und Änderungen speichern wir mit Zeitpunkt und Ihrem Konto, Personensuchen und Ansichten mit Anlass. Dieses Protokoll sehen die Administratoren Ihres Arbeitgebers, auch gefiltert nach Person, und die Nexobility GmbH. Es dient der Nachvollziehbarkeit des Zugriffs auf Kundendaten. Wer im Protokoll nach einer Person sucht, wird selbst protokolliert.
Rechtsgrundlage: lit. f. Das berechtigte Interesse ist ein sicherer und nachvollziehbarer Betrieb der Plattform.
Anmeldung, Sicherheit und Protokolle
Bei jeder Anmeldung speichern wir eine Sitzung mit Zeitpunkt, Portal, Anmeldeart und Browsertyp, zum Beispiel „Chrome“. Ihre IP-Adresse speichern wir dabei nicht. Unter „Meine Geräte“ sehen und beenden Sie Ihre Sitzungen. Um Missbrauch zu verhindern, zählen wir Anmeldeversuche und versendete Codes unter einem nicht umkehrbaren Prüfwert. Nach zu vielen Fehlversuchen setzen wir die Anmeldung aus, bis Sie sie über einen Link per E-Mail wieder freischalten.
Wir protokollieren Änderungen und Einsichten mit Zeitpunkt und handelndem Konto, damit nachvollziehbar ist, wer was getan hat. Angaben zu betroffenen Personen stehen im Protokoll nur als Prüfwert. Technische Protokolle der Anwendung enthalten keine E-Mail-Adressen, Kennzeichen, IBAN oder Passwörter; diese Angaben entfernen wir vor dem Schreiben.
Rechtsgrundlagen: lit. f und lit. c mit Art. 32 DSGVO. Das berechtigte Interesse ist die Sicherheit der Plattform und der Schutz vor Missbrauch.
Empfänger
- Die Nexobility GmbH, Deutschland: Betrieb der Plattform im Auftrag des Parkraumbewirtschafters (Art. 28 DSGVO).
- Das Kamerasystem am Parkobjekt: Es erhält die Kennzeichenliste. Betreibt ein anderes Unternehmen das Parkobjekt für den Parkraumbewirtschafter, erhält dieses die Kennzeichenliste.
- Ihre Firma, wenn Sie einen Firmenstellplatz haben, im oben beschriebenen Umfang.
- Hetzner Online GmbH, Deutschland: Server, Datenbank, Dateispeicher und Datensicherung in Rechenzentren in Deutschland, als Unterauftragsverarbeiter.
- Scaleway SAS, Frankreich: Versand von E-Mails aus Rechenzentren in der EU, als Unterauftragsverarbeiter.
- komoot GmbH, Deutschland: Adressdienst Photon auf Grundlage von OpenStreetMap für die Adresssuche im Angebotskatalog. Er erhält nur den eingegebenen Suchtext von unserem Server, ohne Ihre IP-Adresse und ohne Bezug zu Ihrem Konto.
- Stripe Payments Europe, Limited, Irland: Kartenzahlung und SEPA-Lastschrift. Stripe handelt im Auftrag des Parkraumbewirtschafters und als eigener Verantwortlicher für Betrugsprävention, eigene gesetzliche Pflichten und die Verbesserung eigener Dienste. Dafür gilt die Datenschutzerklärung von Stripe: https://stripe.com/de/privacy
- Die Bank des Parkraumbewirtschafters, soweit Zahlungen per Überweisung laufen.
- Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Finanzbehörden, soweit das Gesetz es verlangt.
- Rechtsanwälte und Gerichte, wenn eine Forderung gerichtlich durchgesetzt oder Ansprüche abgewehrt werden müssen.
Wir geben keine Daten an Werbepartner oder Auskunfteien weiter. Ob der Parkraumbewirtschafter offene Forderungen einem Inkassounternehmen übergibt, erfahren Sie in Ihrem Vertrag.
Übermittlung in Länder außerhalb der EU
Die Plattform speichert Ihre Daten in der EU. Stripe gehört zu einem Konzern mit Sitz in den USA; Daten können dort verarbeitet werden. Stripe stützt diese Übermittlungen auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework) und auf EU-Standardvertragsklauseln. Die Standardvertragsklauseln sind Teil der Datenverarbeitungsvereinbarung von Stripe (https://stripe.com/legal/dpa); eine Kopie erhalten Sie auch über datenschutz@nexobility.com. Weitere Übermittlungen in Länder außerhalb der EU finden nicht statt. Ändert sich das, ergänzen wir diesen Hinweis vorher.
Wie lange wir Daten speichern
„Nach Jahresende“ heißt: Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das genannte Ereignis liegt. Ein täglicher Löschlauf löscht fällige Daten oder entfernt den Personenbezug.
- Verträge mit Änderungen, Ruhezeiten, Kündigung und den Zustimmungen bei Vertragsschluss: derzeit zehn Jahre nach Jahresende des Vertragsendes (zu den gesetzlichen Fristen siehe den nächsten Punkt).
- Rechnungen, Zahlungen, Forderungen, Mahnungen und Geschäftsbriefe: derzeit zehn Jahre nach Jahresende der Ausstellung. Gesetzlich vorgeschrieben sind acht Jahre für Rechnungen und Buchungsbelege (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 UStG) und sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe (§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 4 HGB). Ob die Fristen darauf gekürzt werden, klären wir vor dem Echtbetrieb. Die gesetzliche Frist endet nicht, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch läuft (§ 147 Abs. 3 AO).
- Buchungen, aus denen kein Vertrag wird: sechs Monate, nachdem feststeht, dass kein Vertrag zustande kommt (offene Buchungen in der Regel nach 14 Tagen).
- Kennzeichen: sechs Monate nach Jahresende der Deaktivierung. Das Kennzeichen, das Sie bei Vertragsschluss angegeben haben, gehört zu den Vertragsunterlagen und bleibt so lange gespeichert wie der Vertrag.
- Einträge der Kennzeichenliste: sechs Monate nach Jahresende der Entfernung, frühestens wenn das Kamerasystem die Entfernung bestätigt hat.
- Aussetzungen und Wartelisteneinträge: sechs Monate nach Jahresende des Abschlusses.
- Firmenstellplätze und Mitgliedschaft von Mitarbeitenden: sechs Monate nach Jahresende des Endes. Die Zuordnung zu Rechnungen bleibt danach ohne Personenbezug erhalten.
- Rollen von Firmenadmins und Betreiberpersonal (die Rolle; das Konto siehe unten): zwölf Monate nach Jahresende des Endes. Nicht angenommene Einladungen: mit ihrem Ablauf nach sieben Tagen.
- Konten aller Nutzer (Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende von Firmen, Firmenadmins, Betreiberpersonal) mit E-Mail-Adresse, Name, Anschrift, Telefonnummer und Anmeldedaten: derzeit ohne automatische Löschfrist. Wir entfernen den Personenbezug, wenn Sie die Löschung beantragen, sobald kein Vertrag mehr läuft und nichts mehr offen ist. Eine automatische Pseudonymisierung (sechs Monate nach Jahresende Ihres letzten Vertrags, Konten ohne Vertrag nach 24 Monaten ohne Anmeldung) ist vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt.
- Nachweis, welche Fassung dieses Hinweises Sie erhalten haben: so lange wie Ihr Konto.
- Zahlungsmittel: Referenz und letzte Ziffern, sobald kein laufender Vertrag sie braucht und nichts offen ist; SEPA-Mandat 14 Monate nach Widerruf oder Ende. Die Zuordnung Ihres Kontos zu Ihrem Kundendatensatz bei Stripe löschen wir derzeit nicht automatisch. Stripe speichert eigene Daten nach eigenen Fristen.
- Anliegen mit Halternachweis: einen Monat nach Abschluss. Widersprüche gegen Forderungen: 36 Monate nach Abschluss.
- E-Mail-Protokoll ohne Geschäftsbriefe: einen Monat nach Versand.
- Importdateien von Parkraumbewirtschaftern und Firmen: einen Monat nach Abschluss des Imports.
- Sitzungen: 90 Tage nach Ablauf oder Abmeldung. Einmalcodes: mit ihrem Ablauf. Zähler gegen Missbrauch: einen Tag. Zahlungsmeldungen von Stripe im Rohformat: 30 Tage.
- Protokoll der Änderungen und Einsichten: derzeit ohne Löschfrist. Vorgesehen ist, die handelnde Person nach drei Jahren zu pseudonymisieren, bei Einträgen zu Rechnungen und Zahlungen nach zehn Jahren.
- Akten zu Datenschutzanfragen: drei Jahre nach Abschluss.
- Server-Protokolle und Datensicherungen: vorgesehen sind sieben Tage für Protokolle und 35 Tage für Sicherungen.
Cookies
Die eigenen Cookies der Plattform sind nur die für die Anmeldung technisch nötigen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG): für Ihre Sitzung, für den Zwischenschritt beim zweiten Faktor und für die gewählte Rolle, wenn Sie mehrere Rollen haben. Im Kundenportal bleibt eine Sitzung bis zu 90 Tage bestehen; im Betreiberportal und in der Plattformverwaltung endet sie nach 30 Minuten ohne Aktivität. Werkzeuge für Werbung, Reichweitenmessung oder Statistik nutzen wir nicht. Schriften laden wir von unserem eigenen Server.
Auf der Zahlungsseite lädt Ihr Browser das Zahlungsformular von Stripe. Dabei erhält Stripe technische Angaben wie Ihre IP-Adresse und kann eigene Cookies und Gerätemerkmale zur Betrugsprävention nutzen. Diesen Zugriff auf Ihr Endgerät stützen wir auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, weil er für die von Ihnen gewünschte Zahlung unbedingt erforderlich ist; die Übermittlung an Stripe auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, soweit sie der Betrugsprävention dient, auf lit. f (Schutz vor Zahlungsbetrug).
Keine automatisierte Entscheidung
Wir treffen keine Entscheidungen, die ausschließlich automatisiert sind und Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO). Über Mahnungen mit Aussetzung, Angebote von der Warteliste und Kennzeichenkonflikte entscheiden Mitarbeitende des Parkraumbewirtschafters. Automatisch laufen nur die erste Zahlungserinnerung, im Vertrag vereinbarte Gebühren und das Aussetzen der Anmeldung nach zu vielen Fehlversuchen. Wir bewerten keine Bonität und bilden keine Profile. Stripe prüft Zahlungen in eigener Verantwortung automatisch auf Betrug.
Welche Angaben nötig sind
Für ein Kundenkonto brauchen wir Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort. Für einen Vertrag brauchen wir zusätzlich Name, Rechnungsanschrift, mindestens ein Kennzeichen und ein Zahlungsmittel. Ohne diese Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Die Telefonnummer und der zweite Faktor im Kundenkonto sind freiwillig. Für einen Firmenstellplatz brauchen wir Ihr Kennzeichen; ohne Kennzeichen kann Ihr Fahrzeug nicht als Dauerparker erkannt werden. Für Zugänge von Betreiberpersonal und Firmenadmins brauchen wir E-Mail-Adresse, Passwort und einen zweiten Faktor; ohne sie ist kein Zugang möglich. Eine gesetzliche Pflicht, uns Daten zu geben, besteht nicht.
Woher wir Daten erhalten
Die meisten Daten erhalten wir von Ihnen selbst. Andere Quellen sind:
- Ihre Firma: dienstliche E-Mail-Adresse, Rolle, Kostenstelle, Kontingent, Eigenanteil und gegebenenfalls ein vorbereitetes Kennzeichen (siehe „Firmenstellplätze“).
- Der Parkraumbewirtschafter: für Zugänge seines Personals E-Mail-Adresse und Rolle; bei einem Import seiner bestehenden Verträge Stammdaten, Vertragsdaten und Kennzeichen.
- Stripe: Status Ihrer Zahlungen, Rücklastschriften und Fehlercodes.
- Das Kamerasystem: ob es erreichbar ist und die Kennzeichenliste übernommen hat; zum Abgleich lesen wir die Liste zurück. Ein- und Ausfahrtszeiten erhalten wir nicht.
Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie können jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht. Das betrifft:
- Ihre freiwillige Telefonnummer
- bei Firmenstellplätzen Ihr Konto, Ihre Kennzeichen und die Angaben Ihrer Firma
- Zahlungserinnerung, Mahnung und Aussetzung
- den Nachweis der Zustellung von Nachrichten
- die Betrugsprävention bei Zahlungen
- die Zugänge für Betreiberpersonal und Firmenadmins mit ihrem Protokoll
- Anmeldung, Sicherheit und Protokolle
Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Ihren Widerspruch richten Sie formlos an den Parkraumbewirtschafter, an datenschutz@nexobility.com oder im Kundenportal unter „Anliegen“ mit der Art „Datenschutzanliegen“.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Zum Widerspruch siehe den Abschnitt davor. Sie können diese Rechte gegenüber dem Parkraumbewirtschafter und gegenüber der Nexobility GmbH geltend machen.
Im Kundenportal fordern Sie unter „Meine Daten“ eine Auskunft an oder beantragen die Löschung. Anschrift und Telefonnummer ändern Sie unter „Kontaktdaten“. Für alles andere wählen Sie unter „Anliegen“ die Art „Datenschutzanliegen“ oder schreiben an datenschutz@nexobility.com. Mitarbeitende von Firmen finden „Meine Daten“ ebenfalls im Kundenportal und schreiben für alles andere an datenschutz@nexobility.com; Firmenadmins und Betreiberpersonal schreiben an diese Adresse. Wir antworten innerhalb eines Monats. In schwierigen Fällen können wir die Frist um bis zu zwei Monate verlängern; das teilen wir Ihnen vorher mit.
Beantragen Sie die Löschung, prüfen wir zuerst, ob noch ein Vertrag läuft oder ein Betrag offen ist. Ist das so, löschen wir noch nicht, sondern nutzen die Daten nur noch dafür (Art. 17 Abs. 3 lit. b und e DSGVO). Sonst entfernen wir den Personenbezug aus Konto und Stammdaten, nehmen Ihre Kennzeichen von der Kennzeichenliste und deaktivieren Ihre Zahlungsmittel. Unterlagen, die aufbewahrt werden müssen, bleiben bis zum Ende ihrer Frist erhalten.
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes. Für die Nexobility GmbH zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de, https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de. Für den Parkraumbewirtschafter ist die Aufsichtsbehörde des Landes zuständig, in dem er seinen Sitz hat.
Stand und Änderungen
Fassung vom 04.11.2026. Ändert sich die Verarbeitung, veröffentlichen wir eine neue Fassung mit eigener Bezeichnung. Für Kundenkonten speichern wir, welche Fassung Sie erhalten haben.